EU-Pflicht: Intelligent Speed Assistance (ISA)

  • Ab dem 7. Juli 2024 wird der ISA für alle erstmals in der EU zugelassene Kraftfahrzeuge pflicht.

    EU beschließt Speedlimiter ab 2022: Die wichtigsten Antworten zur EU-Tempobremse
    Die EU hat festgelegt, dass Neuwagen ab 2022 verpflichtend mit einem automatischen Speedlimiter ausgerüstet sein müssen. Die Tempobremse soll die Unfallzahlen…
    www.auto-motor-und-sport.de


    Hier auch ein interessantes Video zu dem Thema:

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    Eure Meinungen dazu?

    Audi TT Coupé - 45 TFSI quattro - 245 PS - S-tronic - S-line selection - Gletscherweiß - [EZ 09/2023]
    VW Golf 8 R - 2.0 TSI 4motion - 333 PS - 7-Gang DSG - Pure White - [EZ 04/2025]
    Ford Fiesta - 1.25 - 60 PS - ST-line - Pantherschwarz (Schlecht- und Winterauto) - [EZ 07/2011]

  • MacGyver 6. Juni 2024 um 09:59

    Hat den Titel des Themas von „EU-Pflicht: Intelligent Speed Adaption (ISA)“ zu „EU-Pflicht: Intelligent Speed Assistance (ISA)“ geändert.
  • Kann man nur noch Neuwagen nehmen, wo man mit 1 Tastendruck den Mist deaktivieren kann. Ohne Untermenü Sucherei. Ganz generell werden die Autos die letzten Jahre durch die nervtötenden Assistenten gefühlt immer unerträglicher.

    Ich fahre gute 70 TKM pro Jahr und lege bisher größten Wert auf so wenige Assistenten wir nur irgendwie möglich. Wird schwierig für mich zukünftig...

    Grüße

    Christian

    Audi TT 8N3, Audi S1 8X1, Mazda miata NA, Mercedes W123

  • ... fällt mir eben noch was ein:

    Im Mai hatte die AutoBild den neuen Dacia Duster im Einzeltest. Dort was sinngemäß zu lesen, dass man sich ein Fahrprofil anlegen könne wo die ganzen (Pflicht-) Assistenten deaktiviert sind und man dann dieses Profil bei jedem Fahrtantritt nur aufrufen müsse (1 - 2 physische Tasten drücken).

    Wenn schon die Autotester eine Anleitung geben wie der Rotz halbwegs schnell deaktiviert werden kann, muss es schon schlimm sein, mit aktivierten Assistenten im Duster zu fahren...

    Ich für meinen Teil kommt mit den wenigsten Assistenten auf Dauer klar. Allesamt zu fehleranfällig, teils sogar gefährlich. Totewinkel-Warner und Verkehrszeichenerkennung wären für mich mehr als ausreichend, alles darüber hinaus verdirbt mehr als dass es wirklich nützt.


    Grüße

    Christian

    Audi TT 8N3, Audi S1 8X1, Mazda miata NA, Mercedes W123

  • Wenn es so einfach per Tastendruck zu deaktivieren ist wie mit der Start-Stopp-Automatik, dann ist es ja erstmal kein Problem. Aber mit dem neuen EU-Gesetz werden ja auch viele weitere Assistenten Pflicht, wie z.B. Rückfahrkamera sowie eine Blackbox im Auto.

    Interessant dürfte auch die Frage sein, was passiert mit den Neufahrzeugen, die noch nicht zugelassen wurden nach dem 7. Juli? Es stehen ja z.B. noch einige letzte TTs aus 2023 bei den Händlern, die diese Vorgaben nicht erfüllen...

    Ein aktueller Artikel von gestern:

    Neue EU-Vorschrift ab Juli 2024: ISA-System sorgt für Diskussionen
    Ab Juli wird das „Intelligent Speed Assistance“-System (ISA) in der EU Pflicht für alle neu zugelassenen Pkw. Diese Maßnahme wird jedoch nicht nur positiv…
    www.autoscout24.de

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    Einmal editiert, zuletzt von MacGyver (7. Juni 2024 um 10:05)

  • Die Blackbox halte ich für absolut sinnvoll. Zu viele Assistenten könnten dazu führen, dass der Fahrer weniger aktiv am Verkehrsgeschehen teilnimmt und sich zu sehr auf die Technik verlässt.

    Für mich wäre ein Assistent sinnvoll der auf bestimmte Fahrer oder Fahrerkreise zu programmieren ist - also: Junge Fahrer/ Fahranfänger=reduzierte Leistung und gedrosselte Geschwindikeit und kein Assistent abschaltbar. Ich denke hier insbesondere an E-Autos und deren hohe Leistungen. Das könnte man zeimlich easy über den Schlüssel oder aber über Codes lösen.


  • Interessant dürfte auch die Frage sein, was passiert mit den Neufahrzeugen, die noch nicht zugelassen wurden nach dem 7. Juli? Es stehen ja z.B. noch einige letzte TTs aus 2023 bei den Händlern, die diese Vorgaben nicht erfüllen...

    Ich gehe mal davon aus, dass die Händler die Fahrzeuge bis dahin zulassen müssen und dann ggfs. als neuwertigen Gebrauchtwagen verkaufen. Auch die Software des TT ist ja ein Problem. Da die neuen Cyber-Security-Regeln ab 7. Juli greifen, wäre dann damit auch Schluss.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Händler die Fahrzeuge bis dahin zulassen müssen und dann ggfs. als neuwertigen Gebrauchtwagen verkaufen. Auch die Software des TT ist ja ein Problem. Da die neuen Cyber-Security-Regeln ab 7. Juli greifen, wäre dann damit auch Schluss.

    Das wäre möglich, ich würde auf Tageszulassungen tippen. Dann werden sie auch etwas günstiger, allerdings hat man dann schon einen zusätzlichen Vorbesitzer in der Fahrzeughistorie.

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    Einmal editiert, zuletzt von MacGyver (7. Juni 2024 um 21:58)

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Händler die Fahrzeuge bis dahin zulassen müssen und dann ggfs. als neuwertigen Gebrauchtwagen verkaufen. Auch die Software des TT ist ja ein Problem. Da die neuen Cyber-Security-Regeln ab 7. Juli greifen, wäre dann damit auch Schluss.

    So ist es! Heute gerade beim Audi-Händler erfahren. Die Fahrzeuge müssen vor dem Stichtag zugelassen werden. Danach ist eine Zulassung ohne Nachrüstung nicht mehr möglich.

  • Einige Assistenzsysteme sind ja wirklich hilfreich (bspw. ESP, Parkassistenzen), andere können dagegen ganz schön nerven. Beispielsweise der Spurhalteassistent, vor allem, wenn er zu sensibel eingestellt ist.


    Der neue „Speedlimiter“ ist m. E. nur noch ärgerlich - gelinde gesagt.


    Aus juristischer Sicht müssen die Fahrer von Neuwagen jedenfalls zukünftig sehr aufpassen: der Bußgeldkatalog listet bekanntlich immer nur die „Regelstrafe“ für Verstöße auf und erlaubt es durchaus, bei eindeutig gegebenem Vorsatz die Strafe zu verschärfen. Wenn ein Auto einen Speedlimiter hat, der den Fahrer warnt, dann wäre das ein gutes Argument, jeden Verstoß künftig schärfer zu bestrafen, weil er ja offenbar vorsätzlich begangen wurde. So wird es jedenfalls schon unter Verkehrsjuristen diskutiert.

    Bilder von meinem Dicken ...

    In this world nothing can said to be certain except death and taxes. (Benjamin Franklin)

    Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen. (Henryk M. Broder)

  • Aus juristischer Sicht müssen die Fahrer von Neuwagen jedenfalls zukünftig sehr aufpassen: der Bußgeldkatalog listet bekanntlich immer nur die „Regelstrafe“ für Verstöße auf und erlaubt es durchaus, bei eindeutig gegebenem Vorsatz die Strafe zu verschärfen. Wenn ein Auto einen Speedlimiter hat, der den Fahrer warnt, dann wäre das ein gutes Argument, jeden Verstoß künftig schärfer zu bestrafen, weil er ja offenbar vorsätzlich begangen wurde. So wird es jedenfalls schon unter Verkehrsjuristen diskutiert.

    Guter Punkt, den Vorsatz vergessen Viele. Das Deaktivieren der Pflichtassistenten ist über die Blackbox (vulgo Petzbox) nachvollziehbar und darf auch ausgelesen werden. Und ich würde vermuten, dass man vor einem Verkehrsrichter mit dem Argument "das Gepiepse nervt einfach nur" eher schlechte Karten hat, denn damit gibt man ja zu generell (und somit vorsätzlich) eher zu schnell zu fahren, denn sonst piepst der Warner ja erst gar nicht.

    Ich für meinen Teil werde vermutlich keine neueren Autos mehr in Betracht ziehen, auch nicht als Dienstwagen (den ich frei wählen kann, Gott sei Dank). Benziner bis zum Baujahr um Mitte 2018 wären meine erste Wahl, da dort zumeist noch kein OPF verbaut ist.

    Audi TT 8N3, Audi S1 8X1, Mazda miata NA, Mercedes W123

  • Zu allen diesen schwachsinnigen "Sicherheitssystemen" sollte man unbedingt Matthew Crawfords "Philosophie des Fahrens" lesen!

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    Der Autor zeigt darin, dass die Versuche, das Fahren zu automatisieren, die Unfallhäufigkeit nachweislich nicht gesenkt haben!

    Im Gegenteil! Die Aufmerksamkeit der Fahrenden lässt nach, und es gibt mehr Unfälle!8|

    Gruß

    Andreas

    TT 8n Coupé, Bj. 1999, 1,8T 180 PS

  • So ist es! Heute gerade beim Audi-Händler erfahren. Die Fahrzeuge müssen vor dem Stichtag zugelassen werden. Danach ist eine Zulassung ohne Nachrüstung nicht mehr möglich.

    Das scheint mir ein Irrtum zu sein, denn diese TT sind nicht nach Juli 2022 neu auf den Markt gekommen. Es sind die Restmodelle einer auslaufenden Serie, die vor 2022 neu auf den Markt gekommen ist. Siehe das verlinkte Video ab Minute 4:58:

    Das TEMPOLIMIT im Auto kommt! Im Juli 2024 wird diese "ISA" EU-Richtlinie PFLICHT für ALLE Neuwagen!
    Habt ihr vorher schon einmal von den Begriffen "GSR" und "ISA" gelesen oder gehört? Nein? Dann geht es euch wie mir! Ich habe erst vor kurzem davon erfahren,...
    www.youtube.com

    Gruß

    Andreas

    TT 8n Coupé, Bj. 1999, 1,8T 180 PS

  • Moin, es gibt doch tausende Autos die auf Halde stehen. ZB. Tesla, sollten die alle davon betroffen sein? Ganz eindeutig ist das aus dem Video aber auch nicht, zumindest für mich nicht. Betrifft mich aber eh nicht.

    Audi TTR, 05/2000. Nimbusgrau Perlefekt Grün. 9 + 10 x 18. 358,5 PS - 490 NM.

    Audi S3 02/19 Daytonagrau.

    Buell M2

  • Wenn ich es richtig verstanden habe:

    - Alle neuen Fahrzeugtypen, die ab 6. Juli 2022 von den Herstellern auf den Markt gebracht wurden, müssen den ISA an Bord haben.
    - Alle Neufahrzeuge, die ab Juli 7. Juli 2024 zugelassen werden, müssen den ISA an Bord haben.

    Das könnte auch einer der Gründe sein, warum Audi die TT-Produktion zum Herbst/Winter 2023 eingestellt hat, da sie sonst den ganzen Aufwand mit den ganzen technischen Vorgaben gehabt hätten. So hat man sich (und den Kunden) das gespart.

    Audi TT Coupé - 45 TFSI quattro - 245 PS - S-tronic - S-line selection - Gletscherweiß - [EZ 09/2023]
    VW Golf 8 R - 2.0 TSI 4motion - 333 PS - 7-Gang DSG - Pure White - [EZ 04/2025]
    Ford Fiesta - 1.25 - 60 PS - ST-line - Pantherschwarz (Schlecht- und Winterauto) - [EZ 07/2011]

  • Der TT ist kein neuer Fahrzeugtyp, der nach Juli 2022 auf den Markt gekommen wäre. Der 8FV kam 2014 auf den Markt und erhielt 2018 eine Modellpflege. Seit 2018 wurde am Fahrzeugtyp nichts mehr geändert.

    Dass Audi die TT-Reihe eingestellt hat, liegt einfach daran, dass Audi aus der Verbrenner-Technologie komplett aussteigen wollte, was sie jetzt bereits bereuen dürften.

    Konzernintern dürfte aber die Inhaber-Familie Porsche nach dem Tod von Herrn Piech in 2019, der als Konzernchef und Aufsichtsratsvorsitzender die sportliche Ausrichtung von Audi sehr stark voran getrieben hatte (zu Lasten von Porsche*), die Karten neu verteilt haben. Weshalb jetzt auch der ehemalige Porsche-Mitarbeiter und Konzernstratege Döllner die Geschicke bei Audi bestimmt, die zuvor bereits durch Herrn Duesmann in das Elektro-Abseits gelenkt wurden.

    Unterdessen werden bei Porsche und Lamborghini munter weiter Verbrennersportwagen gebaut, ungestört von den lästigen TT- und R8-Modellen, ganz zu schweigen von der Konkurrenz von BMW und Mercedes, die sich hüten wird, keine Verbrenner mehr anzubieten.

    * Porsche hatte 1996-1998 dreimal hintereinander in Le Mans gewonnen. Ab 2000 wurde Porsche durch Audi abgelöst und trat in Le Mans nicht mehr an. Dadurch gelang es Audi zwischen 2000 und 2014 13mal in Le Mans zu siegen, bis 2015 dann Porsche wieder in Le Mans einstieg und gleich drei Siege hintereinander holte.

    Inzwischen hat sich Audi dank Herrn Duesmann ganz aus dem Rennsport zurück gezogen und tritt seit 2022 mit zweifelhaftem Erfolg bei der Rally Dakar an, während Porsche in Le Mans auch dieses jahr wieder dabei ist.

    Audi hatte durch die Le Mans-Erfolge soviel Auftrieb bekommen, dass sich daran bereits 2003 das Konzeptfahrzeug Le Mans quattro anschließen konnte, der Vorläufer des 2006 vorgestellten R8 Serienfahrzeuges, das nun 2024, zusammen mit dem TT, gänzlich aus dem Audi-Programm gestrichen wurde, ohne jeglichen Nachfolger. Denn noch hat man ja den Lamborghini Huracan im Konzernprogramm, der wesentlich mehr Rendite einbringen dürfte.

    Gruß

    Andreas

    TT 8n Coupé, Bj. 1999, 1,8T 180 PS

    2 Mal editiert, zuletzt von AndreasTTS (14. Juni 2024 um 19:12)

  • ein neuer Fahrzeugtyp, der nach Juli 2022 auf den Markt gekommen wäre. Der 8FV kam 2014 auf den Markt und erhielt 2018 eine Modellpflege. Seit 2018 wurde am Fahrzeugtyp nichts mehr geändert.

    Genau, deswegen brauchte der 8S FL bis zur Einstellung Ende 2023 die Assistenten nicht, weil die Fahrzeugtyp Zulassung aus 2018 ist.
    Wäre der Fahrzeugtyp 8S FL allerdings erst Mitte 2022 auf den Markt gekommen, dann wäre es ab 2022 Pflicht gewesen.
    Ab kommenden Monat gilt die Pflicht für alle neuzugelassenen Fahrzeuge - egal, von wann die Fahrzeugtyp Zulassung ist.

    So habe ich zumindest die Artikel bisher alle verstanden...

    Audi TT Coupé - 45 TFSI quattro - 245 PS - S-tronic - S-line selection - Gletscherweiß - [EZ 09/2023]
    VW Golf 8 R - 2.0 TSI 4motion - 333 PS - 7-Gang DSG - Pure White - [EZ 04/2025]
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    Einmal editiert, zuletzt von MacGyver (14. Juni 2024 um 19:28)

  • Genau, deswegen brauchte der 8S FL bis zur Einstellung Ende 2023 die Assistenten nicht, weil die Fahrzeugtyp Zulassung aus 2018 ist.
    Wäre der Fahrzeugtyp 8S FL allerdings erst Mitte 2022 auf den Markt gekommen, dann wäre es ab 2022 Pflicht gewesen.
    Ab kommenden Monat gilt die Pflicht für alle neuzugelassenen Fahrzeuge - egal, von wann die Fahrzeugtyp Zulassung ist.

    So habe ich zumindest die Artikel bisher alle verstanden...

    OK, da scheinst Du nun wieder Recht zu haben.:huh:

    Was aber definitiv nicht stimmt, ist, dass diese neue, von der EU Regelwut geforderte Technik der Grund für das Ende von TT und R8 gewesen sein soll. Dieser Ausstieg hatte ganz andere Gründe, wie oben beschrieben.X(

    Und BMW, Mercedes und Porsche hören ja auch nicht auf, Sportwagen zu produzieren, nur weil die EU mal wieder verrückt spielt.||

    Abgesehen davon möchte ich sehr bezweifeln, dass tatsächlich alle Neuzulassungen diese unsinnige Technologie an Bord haben werden.:rolleyes:

    Gruß

    Andreas

    TT 8n Coupé, Bj. 1999, 1,8T 180 PS

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasTTS (15. Juni 2024 um 07:48)

  • Mich würde ja mal interessieren wie es sich rechtlich verhält, wenn man den Geschwindigkeitswarner zu Fahrtantritt deaktiviert (bewusste Handlung, die verbaute Black Box dokumentiert...) dann im Verlauf der Fahrt "normal" fährt, heißt immer mal wieder eine Idee drüber ist, ggf. auch mal deutlich wenn man überholt o.Ä. und dann dummerweise in einen Unfall verwickelt wird und die Polizei im Folgenden meint, auslesen zu müssen. Dann bist' doch mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fisch, weil deine Petzen-Karre aufgezeichnet hat dass du A.) das ach so gute Sicherheitsfeature bewusst abgestellt hast um dann B.) bewusst, also vorsätzlich, zu schnell gefahren bist. Vermutlich trifft einen dann mal mindestens eine Mitschuld, wenn's nur reicht. Ich bin sehr gespannt, inwieweit die Behörden Nutzen aus dem Mist ziehen werden. Weiß man stand heute leider noch nicht.

    Als Vielfahrer (mind. 70TKM im Jahr), werde ich einen Teufel tun und mir so einen Wagen zu holen. No way. Fahre ich halt alte Autos, ist eh mein Ding (siehe Signatur).

    Audi TT 8N3, Audi S1 8X1, Mazda miata NA, Mercedes W123

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Meine Meinung, evtl. etwas naiv. Fahre so 15tkm im Jahr, viel Langstrecke.

    Als Vielfahrer, der auch immer mal von anderen gefährdet wird, solltest Du eher die neue Technik begrüßen. Und wenn es noch so wenig Spaß macht. Musst ja auch immer schauen, dass Du das Konto in Flensburg nicht überziehst.

    Wenn es doch knallt, spricht die Datenlage für Dich. Aber klar, pauschal bevormunden ist nicht gut, wenn man schon Jahrzehnte ohne unterwegs ist.

    Servus,

    Herbert Mauerer
    M-RE 4321
    TTS QP
    nardograu :cool: