formal gesehen ist es richtig, dass Motorumbauten nur innerhalb einer Baureihe durchgeführt werden sollen, um H-fähig zu bleiben. Das ist und bleibt jedenfalls die Meinung der meisten H-Prüfer.
Tatsächlich steht dieser Punkt aber wohl in einem gewissen Widerspruch zum angestrebten Ziel des Erhalts historischen Kulturguts.
Und steht im Widerspruch zur StVZO, die im §23 die die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer auch nach Begutachtung nach §21 ermöglicht.
In der Praxis gibt es daher durchaus H-Abnahmen mit baureihenübergreifenden Motorumbauten. Entscheidend ist da m. W. das 10-Jahres-Kriterium. Diese Abnahmen orientieren sich damit eher am Gesetzestext als an der Interpretation desselben durch den TÜV Süd.
Wenn man ein bisschen googelt findet man ausreichend Beispiele der typischen Vertreter für Motorumbauten, welche nicht auf die Baureihe und z.T. nicht mal auf den Hersteller des Originalfahrzeugs basieren, aber mit H-Kennzeichen versehen sind.
Klassische Vertreter sind z.B. VW Käfer mit Typ4 Motor-Umbauten, DKW-Munga mit Opel-4-Takter und viele mehr..
Die gesamte Kitcar-Szene bedient sich aus dem kompletten Angebot aller Hersteller mit Motor, Getriebe, Achsen etc. und wurde nach §21 zugelassen.
Sind sie > 30 Jahre kann man auch diese mit einem H-Kennzeichen versehen.
Hier ist das weit verbreitest Beispiel das Lotus super7 Kitcar mit unterschiedlichsten Motoren..
Aber auch "eindeutige Klassiker", wie der "Brabus" (Mercedes) 190E 5.0 und die frühen "Alpiner" (BMW)" sind anfangs nur nach §21 zugelassen worden und sind heute geschätzte Oldtimer mit selbstverständlich H-Zulassung.