Liebe TT-Gemeinde,
hab gestern eine Reportage über einen Werkstatt-Test gesehen.
Hab selbst ähnliche Erfahrungen gemacht: Manche freie Werkstatt bietet gerne ´mal mehr Service, Leistung und Kompetenz als der durchschnittliche Freundliche mit den vier Ringen. Und das zum halben Preis.
In der Reportage gestern hieß es, dass die Fahrzeuggarantie rechtlich nicht verfallen darf, wenn man die Serviceintervalle eingehalten hat. Und zwar unabhängig davon, ob der Kundendienst in einer freien Fachwerkstatt oder in der Markenwerkstatt durchgeführt wurde.
Bevor ich nun meinen neuen TT zum freien Schrauber bring, wollt ich vorsichtshalber hier nochmal ein wenig diskutieren: Ist das rechtlich gesehen wirklich so?
Servus aus Minga!
Chris