moin,
mein Vater meinte, dass ich das Batterieladeerhaltungsgerät
nur dann anschließen darf an die Autobatterie, wenn ich zuvor
die Batterie vom Auto abgetrennt habe .... was aber nicht im
Sinne des Erfinders ist und ich mir dann somit die paar Mark
für das Batterieladeerhaltungsgerät hätte sparen können.
Hat er (Un)Recht ?
kiri