Hallo Gerhard,
anbei der "Auszug KBA" auch für andere Interessierte. Ich sehe keinen Grund, der gegen eine Veröffentlichung steht.
Demnach ist eine Einbaubestätigung durch eine Audi-Fachwerkstatt zwingend erforderlich.
Allzeit gute Fahrt und besTTe Grüße zurück
ATTze