Servus,
ich hatte genau dieselbe Frage, nachdem ich mein Fahrzeug BJ 2020 mit den S-Line Felgen in 18" nachgerüstet habe. (Serienmäßig waren 17" drauf.) Die Story und Erklärung beim TÜV war dann wie folgt:
- Für jedes Modelljahr ist hinterlegt, welche Räderdimensionen die "Serienbereifung" sind.
- Das ist vom Modelljahr abhängig und bei meinem Fahrzeug war 17" die größte hinterlegte Serienbereifung. Siehe Auszug anbei.
- Ist auch plausibel, da die 18" S-Line Felgen erst später beim TT kamen (meine Modelljahr 2004 oder so).
Fazit: sind die Felgen nicht als "Serienbereifung" für Dein Fahrzeug beim TÜV hinterlegt, muss ein Eintrag in den Fahrzeugschein. So bei mir geschehen - siehe angehängtes Bild. Hast Du ein spätes Modelljahr, bei dem die S-Line Felge bereits in der Serienbereifung hinterlegt ist, muss kein Eintrag gemacht werden.
Somit der Rat: einfach beim TÜV nachfragen - bzw. wenn Du auch ein Fahrzeug BJ2000 oder früher hast, hast Du hier auch die Antwort.
Grüße!