Nutzung von Funkgeräten bei den Touren im Ausland

  • So.. hier mal für alle zum Nachlesen die Infos zur Nutzung von Funkgeräten für Frankreich und Österreich vom ADAC:


    Frankreich:
    n vorliegender Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Anfrage und unsere gestrige E-Mail, nachdem uns mittlerweile die Antwort unseres französischen Partnerclubs vorliegt.

    In Frankreich gibt es nach dortiger Auskunft kein explizites Verbot in Kraftfahrzeugen Funkgeräte zu benutzen und damit zwischen mehreren Kraftfahrzeugen zu kommunizieren. Allerdings muss der Fahrer darauf achten, dass er durch die Benutzung des Funkgeräts nicht abgelenkt oder in der Beherrschung des Fahrzeugs beeinträchtigt ist. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder.

    Außerdem sollte möglichst der Eindruck der Verwendung eines Mobiltelefons vermieden werden. Daher sollte das Funkgerät möglichst optisch nicht einem Mobiltelefon gleichen und nicht ans Ohr gehalten werden. Die Verwendung von Kopfhörern in Kraftfahrzeugen ist in Frankreich für Fahrer generell verboten.



    Und Östrreich:
    Nach Auskunft unseres österreichischen Partnerclubs ÖAMTC ist in Österreich die Verwendung von CB-Funkgeräten ausdrücklich gestattet. Die Benutzung anderer Funkgeräte, z.B. auch Handfunkgeräte oder Walkie-Talkies, in Kraftfahrzeugen ist dagegen nicht explizit gesetzlich geregelt und stellt daher eine rechtliche Grauzone dar. Keinesfalls aber darf der Fahrer durch die Benutzung abgelenkt sein.

    Bezüglich der Regelungen in Frankreich haben wir uns an unseren dortigen Partnerclub mit Bitte um Auskunft gewandt. Sobald uns von dort eine Rückmeldung vorliegt, kommen wir auf Ihre Anfrage zurück. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass uns keine deutsche Übersetzung der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) vorliegt. Den französischen Originalgesetzestext finden Sie unter https://www.legifrance.gouv.fr…exte=LEGITEXT000006074228.


    Für die Schweiz hatte Dani schon etwas geschrieben, was ich per Zitat einmal anhänge: