moinZen,
so langsam nähere ich mich der Optik, so wie ich mein Daily gern sehen würde
Was mich allerdings *stört* die orangen Blinker Inlays....
Finde nur bei cloude Customs in UK weisse, gewünscht ist schwarz oO
jmd nen Link / Tip?
oder die weissen eben dunkel machen.. mit Lack oder wie gehts am besten?
völliges Neuland für mich *sry*
tt-owners-club.net/forum/core/gallery/index.php?image/1183/
Blinker inlays
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115 Zugriffe 0 Antworten...
dann eben try&error -
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Ich habe ewig nach den Inlays gesucht und noch nichts passendes gefunden. Wenn einer fündig wird, bitte melden!
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Meinst du das so:
Das wurde lackiert, weil es die so nicht zu kaufen gibt, nur sehr, sehr selten mal bei eBay auftauchen...
Gruß
Uwe
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Meinst du das so:
Das wurde lackiert, weil es die so nicht zu kaufen gibt, nur sehr, sehr selten mal bei eBay auftauchen...
Gruß
Uwe
genau so mein ich das schwarze Blinker statt der orangen. aber ich werd dann wohl die weissen aus UK bestellen und mit tönungslack abdunkeln. bissl bammel hab ich noch vor dem öffnen
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Da gibt es auch einen Film in Youtube, die Legen die Scheinwerfer zum Öffnen in den Backofen ^^.
Hab den Film gefunden, sind zwar Scheinwerfer vom A$ aber die gehen genauso auf wie beim TT:
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Ohne Dir den Spaß an der Maßnahme verderben zu wollen, aber durch das Lackieren der Blinker-Inlays bringst Du die ABE Deines Fahrzeugs zum erlöschen.
Dementsprechend wirst Du über kurz oder lang beim TÜV oder aber bei einer Polizeikontrolle Schwierigkeiten bekommen.
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Mir wäre das Backofenrezept eh zu kompliziert ^^. Ich habe mir vorne und hinten einfach andere Lampen dran gemacht, hauptsächlich aber wegen dem dynamischen Blinker, das andere TFL war da halt auch dabei.
So sehen die aus:
Die orangenen Begrenzungslichter musste ich aus machen, in D leider nicht erlaubt ^^.
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Ohne Dir den Spaß an der Maßnahme verderben zu wollen, aber durch das Lackieren der Blinker-Inlays bringst Du die ABE Deines Fahrzeugs zum erlöschen.
Dementsprechend wirst Du über kurz oder lang beim TÜV oder aber bei einer Polizeikontrolle Schwierigkeiten bekommen.
Jein,
das ich den Scheinwerfer prinzipell ändere,
er damit seine Zulassung verliert und damit das KFZ ist mir bewusst.
Allerdings ist es hierfür schon 4 Jahre zu spät
da wurden die Scheinwerfer zuletzt aufbereitet und auch das ist per Definition auch nicht erlaubt da es eine Änderung an dem Scheinwerfer entspricht.
In der STVO ist jediglich die Vorgabe in welcher Frequenz und das sie orange/gelb *leuchten* müssen definiert.Daher spricht nichts gegen schwarz/weiss im ausgeschalteten Zustand.
Und da es keine *schönen* Zubehör Xeneon´s gibt für den 8N meiner Meinung nach, warte ich jetzt auf die Post von der Insel
Könnt mir gern Fremdhersteller Xenons posten, das was ich bisher gefunden hab, wie gesagt *No Way* -
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Hallo zusammen ich habe die Scheinwerfer vor 4 Jahren geändert und der Wagen wurde schon 2 mal beim TÜV vorgeführt , jedes mal ohne Beanstandung . Die Inlays sind schwarz Klavierlack und die Blinkergläser weiß mattiert . Für das Tagfahrlicht habe ich einen Schalter gesetzt damit man es komplett abschalten kann und nur die Blinker funktionieren. Ob das alles so zulässig ist ist mir egal solange es nicht vom TÜV beanstandet wird.
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....Scheinwerfer zerlegen, Blinkergläser ausbauen, lasieren (nicht übertreiben), wieder zusammenbauen und am Ergebniss freuen
Zum Verkleben habe ich die alte Dichtmasse entfernt und neue aus dem OEM Lager verwendet, diese hat die TN: D469 101 A3 "Klebe-/Dichtungsmasse"
Sehr schöne Arbeit!
Hast du die Leuchtmittel gegen andere danach getauscht?
Danke für die Teilenummer der Dichtmasse
FranzRudi WoW sehr schöner TT
Dann werd ich zwischen den Jahren mich mal an mein Umbau machen. -
Sieht gut aus.
Nur eine kleine Randinfo, die aber keineswegs als erhobener Zeigefinger dienen soll! Nur, weil der Wagen durch den TÜV kommt, bedeutet das nicht, dass alles legitim sein muss. Nach wie vor hat die Polizei, trotz TÜV-Berichts, das Recht, Dinge zu bemängeln und überprüfen zu lassen. Dass es in deinem Fall jedoch dazu kommen könnte, ist wohl eher unwahrscheinlich. Wie gesagt…nur kurz am Rande erwähnt, da eben viele denken, so ein TÜV Bericht sei die Absolution.
Schwierig, wenn jeder für sich selbst entscheiden dürfte, ob sein „Umbau“ andere gefährdet oder nicht. Dann hätten wir bald Messer an den Felgen, die nach außen stehen. Zum Glück aber ist das keine Ermessenssache von jedem selbst, sondern ist einheitlich festgelegt. Und da bin ich übrigens sehr froh drüber (unabhängig davon, wie „streng“ das geregelt ist). Wenn man sich bewusst dagegen entscheidet, ist das eine andere Sache. Was jedoch eine ABE angeht…das KBA lässt doch eine Menge Teile zu. Abgesehen davon bist du doch garnicht mehr auf das KBA angewiesen. In der heutigen Zeit reicht ein ECE Prüfzeichen und du kannst alles mögliche ranbauen, was vor einigen Jahren noch nicht möglich war. (z.B. komplett schwarze Rückleuchten bei meinem früheren Audi A3 8P, welche so vom TÜV-Nord abgenommen und registriert wurden. Nur, weil die Lampen ein legitimes italienisches ECE-Prüfzeichen drauf hatten).
Klar…ich hätte auch super gerne eine lautere Auspuffanlage, geht aber nicht. Daran ist aber nicht der böse Staat Schuld, sondern dieser Wunsch kommt aus der Bevölkerung. Gerade im Wandel zu Elektro ist Auspufflärm immer und immer mehr des Unverständnisses ausgesetzt. Finde ich zwar auch schade, ist aber nunmal so.
Aber um nicht zu sehr abzuschweifen…schicker 8N von FranzRudi und die weißen Blinker gefallen mir besser als das Original.
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Hallo zusammen ich habe die Scheinwerfer vor 4 Jahren geändert und der Wagen wurde schon 2 mal beim TÜV vorgeführt , jedes mal ohne Beanstandung . Die Inlays sind schwarz Klavierlack und die Blinkergläser weiß mattiert . Für das Tagfahrlicht habe ich einen Schalter gesetzt damit man es komplett abschalten kann und nur die Blinker funktionieren. Ob das alles so zulässig ist ist mir egal solange es nicht vom TÜV beanstandet wird.
Deine oben gepostete Aussage bzgl. der (Nicht)Zulässigkeit finde ich besonders gelungen, da Du sie auch noch mit Bildern samt gut lesbarem Kennzeichen (MK-F 64) untermauerst.
Wirklich selten clever..........
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Ich persönlich würde es zwar auch nicht machen, aber aus anderen Gründen. Die hier in Frage kommenden Ordnungswidrigkeiten können schlecht nur wegen diesen Beitrags verfolgt werden, da diese sich ausnahmslos auf „Sie nahmen…in Betrieb“ und den öffentlichen Straßenverkehr beziehen. Ein stehendes Auto auf einem Foto kann umgebaut sein, wie es will…auch mit Kennzeichen. Da wird nichts passieren. Der Beweis, dass dieses Auto so in Betrieb genommen und im öffentl. Straßenverkehr bewegt wurde, kann nicht erbracht werden. Obwohl wir natürlich alle wissen, dass damit gefahren wird, aber das alleine wird nicht ausreichen.
(alles rechtsunverbindlich!!)